Bleiakkumulatoren USV Notstrom
Akkus für USV Anlagen
USV-Anlagen gehören heute zum Standard, wenn es darum geht, Server und andere EDV-technische Einheiten unterbrechungsfrei mit Strom zu versorgen. Diese Anlagen kommen daher vor allem in kritischen Bereichen zum Einsatz wie in Krankenhäuser, Rechenzentren, Stellwerken usw. Die Stromversorgung wird dabei vor allem von Akkus mit einer Spannung von 12V und je nach Anlage und Einsatz unterschiednlichen Kapazitätsleistungen sichergestellt. Dabei kommen Bleiakkus zum Einsatz, die nach ihrer Lebensdauer in 5 Jahres,- 10 Jahres,- und 12+ Jahres Batterien unterteilt sind. Die Akkus sind der wichtigste und sensibelste Bestandteil einer USV-Anlage und müssen daher in definierten Intervallen überprüft werden.
Akkus für Notstromanlagen
Ähnlich wie die USV-Anlagen bieten auch die Notstromsysteme eine Stromversorgungs-Sicherheit insbesondere bei Sicherheitssystemen wie Rauchabzug, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldesysteme, Notlichtanlagen etc. zum Schutz von Leben und Sachwerten. Während bei USV-Anlagen die Stromüberbrückung meist dazu dient, Daten zu sichern und das System geordnet zu beenden oder die Zeit bis zum Einsatz der Notstromanlagen zu überbrücken, müssen die Notstromanlagen eine längere Zeit die Sicherheitssysteme mit Energie versorgen. Auch hier kommen wartungsfreie Akkus zum Einsatz, meist Blei-Vlies- (AGM) oder Bleigelakkumulatoren (GEL) mit VdS Zulassung. Ausnahmen sind hier Akkus für Notstromaggregate, die zum starten der Aggregate vorgesehen sind und nicht für die Stromversorgung. Hier werden häufig "Nass"-Batterien (auch Starterbatterien genannt) eingesetzt.
Je nach Aufbau der Anlge werden die angeschlossenen Systeme vor folgenden Störungen geschützt:
- Stromausfall
- Überspannung
- Unterspannung
- Frequenzänderungen
- Oberschwingungen
Beim Einsatz von mehreren Akkus in einer Anlage wird dringend geraten, ALLE eingestzen Akkus zu tauschen, wenn einer davon ausfällt.
Standardmäßg haben wir dafür folgende Akkus im Sortiment:
- RPower
- PBQ
- Cellpower
- Long
- Sonnenschein
- uvm.