AKKU Mäser GmbH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sollen die reibungslose Abwicklung Ihrer Aufträge sicherstellen. Deshalb sind unsere AGB Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung.

1. Geltungsbereich

1.1.

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, sind Inhalt jedes Vertrages und sind für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit Ihnen verbindlich. Spätestens durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung erkennen Sie diese AGB an. Ihren etwa entgegenstehenden abweichenden Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich, unser Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die AKKU Mäser GmbH.


1.2.

Unsere Angebote sowie Daten sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor; diese dürfen Sie Dritten nicht zugänglich machen oder vervielfältigen. Wir behalten uns alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder des Gebrauchsmusterschutzes vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die AKKU Mäser GmbH eine Bestellung schriftlich bestätigt oder die Ware zur Auslieferung bringt. Die Schriftform gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Nebenreden.


1.3.

Soweit uns ein offensichtlicher Irrtum, Schreib- oder Rechenfehler unterläuft, sind wir daran nicht gebunden.


1.4.

Wenn Sie aus Gründen , die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurücktreten, haben wir das Recht, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie entgangenen Gewinn, mindestens aber 20% der Nettoauftragssumme, bei Sonderanfertigungen 50%, ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, weiteren Schaden geltend zu machen.


2. Preisgestaltung

2.1.

Unsere Preise für Wiederverkäufer sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk zzgl. der jeweils gültigen Entsorgungskosten, Mehrwertsteuer und Frachtkosten.


2.2.

Ein Anspruch auf Lagerwertausgleich besteht nicht.


3. Lieferabwicklung

3.1.

Genannte Liefer- und Leistungstermine bezeichnen lediglich das voraussichtliche Leistungsdatum, das wir in jedem Fall um einen Monat überschreiten dürfen. Wenn Sie eine Leistung nicht annehmen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, können wir entweder Zahlung Zug um Zug gegen Abnahme der Lieferung nach vorheriger Fristsetzung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts gilt Ziff. 1.4. sinngemäß. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur dann, wenn Sie von der AKKU Mäser GmbH bestätigt werden. Der Musterversand erfolgt gegen Berechnung.


3.2.

Wenn Sie eine Lieferung auf Abruf bestellt haben, müssen Sie diesen Abruf innerhalb von 1 Monat schriftlich erteilen, gerechnet ab unserer Anzeige der Lieferbereitschaft. Nach Ablauf dieser Frist können wir entweder Rechnung Zug um Zug gegen Abnahme stellen oder bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ziff. 1.4. gilt sinngemäß.


3.3.

Warenrücksendungen, die der schriftlichen Bestätigung durch die AGI bedürfen, sind in Originalverpackung und in einwandfreien, wiederverkaufsfähigen Zustand frei Haus an die AKKU Mäser GmbH zu senden. Alle individuell angefertigten Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Hierzu zählen auch zellengetauschte Akkus. Bei Reklamationen oder Rücksendung ist die Lieferscheinkopie beizulegen und der genaue Rücksendegrund anzugeben. Bei fehlender Originalverpackung oder sonstigen Mängeln stellen wir die entstehenden Kosten in Rechnung. Gutschriften erfolgen immer unbar.


3.4.

Die Kosten für Transport und das Risiko des Transportes trägt der Käufer.


3.5.

Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 30,00 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen.


4. Zahlungsbedingungen

4.1.

Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung eingeräumt. Bei vereinbartem Bankeinzug erfolgt die Lieferung auf Rechnung. Die Abbuchung erfolgt 8 Tage nach Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto. Bei Lieferung per Nachnahme erfolgt die Zahlung per Barzahlung an den Paketdienst ohne Abzug. Bei Neukunden behalten wir uns eine Kreditprüfung und die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


4.2.

Soweit Umstände oder Ereignisse eintreten, die uns eine Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, wir aber diese Umstände nicht vertreten haben, z.B. Verkehrs-. Betriebsstörungen, Rohstoff-, Energiemangel, Streik oder Aussperrungen, sind wir, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Nachlieferverpflichtung befreit. Wir können in diesem Fall aber auch wahlweise ohne Nachlieferverpflichtung vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


4.3.

Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder des Verschleißes der Ware auf Sie zu dem Zeitpunkt über, in welchem die Ware unser Lager oder bei Direktlieferung von unseren Vorlieferanten deren Werk verlässt oder Ihnen die Ware zur Verfügung gestellt wird. Der Transport erfolgt stets auf Ihre Gefahr, auch wenn wir frachtfrei liefern. Wenn wir auf Ihren Wunsch Eil- oder Expressversand oder an einen anderen als vertraglich festgelegten Ort liefern, tragen Sie die Mehrkosten. Dies gilt auch bei besonderer Beschaffenheit der Ware (sperrig, besonders umfangreich oder empfindlich).


5. Gewährleistung

5.1.

Wir stehen für die handelsübliche Beschaffenheit ein; Muster gelten als ungefähre Typenmuster. Eine absolute mustergetreue Lieferung können wir nicht garantieren. Für die Funktionstüchtigkeit gelieferter Ware in Verbindung mit anderen Teilen oder Anlagen, auch wenn diese ebenfalls Waren von uns sind, können wir nicht garantieren. Sie sind verpflichtet, die Ware zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Ankunft der Ware, spätestens innerhalb von 3 Kalenderetagen angezeigt werden. Bei Reparaturaufträgen haften wir nur für die von uns getauschten Teile, z.B. die Zellen. Für die Kompatibilität der im Zug der Reparatur ausgetauschten teile in Verbindung mit Teilen, die Bei der Reparatur nicht vorlagen, besteht keine Haftung. Bei äußerlich sichtbaren Transportschäden muss der Schaden auf dem Frachtbrief des Frachtführers bestätigt werden. Die AKKU Mäser GmbH ist hierüber unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Tagen nach Entdeckung des Schadens, schriftlich zu informieren. Dies gilt auch bei unvollständiger oder unrichtiger Lieferung. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Grundsätzlich müssen alle Mängel schriftlich angezeigt werden.


5.2.

Für alle Waren bietet die AKKU Mäser GmbH eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Ausgenommen sind alle Batterien, Akku Packs und Akku Einzelzellen für die eine Garantie von 6 Monaten ab Kaufdatum gilt, da es sich hierbei um Verbrauchsartikel handelt, die der Abnutzung unterliegen.


5.3.

Wenn Ware bei Ihnen be- und verarbeitet wird, geschieht dies auf eigene Gefahr und entbindet uns von jeglicher Gewährleistung. Unsere Gebrauchsanweisungen und Beratungen sind unverbindlich und befreien Sie nicht von Ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Prüfung unserer Waren auf Eignung für Ihre Zwecke.


5.4.

Ihre Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisnachlass. Wir haften aber nicht für natürliche Abnutzung und für Schäden, die durch falsche Handhabung, Überbeanspruchung, elektrische, elektronische, physikalische oder chemische Einflüsse sowie ungeeignete Betriebsund Einbauverhältnisse oder Verwendungsverhältnisse entstehen. Sie haben keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn durch andere als unsere Betriebsangehörigen in das Lieferobjekt Eingriffe vorgenommen werden.


5.5.

Über die vorbezeichneten Gewährleistungsansprüche hinaus stehen Ihnen Ansprüche für Folgeschäden, sowie von Mangelfolgeschäden und Sachschäden nicht zu.


5.6.

Nur wenn wir Ihnen eine bestimmte Eigenschaft unserer Lieferung zugesichert haben, können Sie deren Fehlen geltend machen. Schadenersatzansprüche gegen uns sind in jedem Fall der Höhe nach auf den Umfang der Lieferung beschränkt.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gilt für unsere Ware der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt. Sie haben die Pflicht, die Waren bis zur Bezahlung gesondert zu bewahren und zu unseren Gunsten gegen Elementarschäden zu versichern. Sollten Dritte Eingriffe in unser Eigentum vornehmen, namentlich im Wege der Zwangsvollstreckung Beschlagnahme erwirken, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Wenn Sie Ihre Zahlung durch Schecks oder in sonstiger Weise erfüllungshalber vornehmen, gilt die Zahlung als bewirkt, wenn die Bareinlösung erfolgt und sich daran eine zweiwöchige Gutschriftdauer angeschlossen hat.


6.2.

Wenn Sie von uns gelieferte Ware vermischen, vermengen, verbinden oder einbauen, treten Sie uns schon jetzt Ihr Eigentum oder Miteigentum an den vermischten, vermengten oder neuen Gegenständen ab.


6.3.

Befinden Sie sich im Zahlungsverzug, sind wir befugt, die gelieferte Ware, auch eingebaute oder vermischte oder sonstige verarbeite Ware, zurückfordern. Dabei entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten, wobei wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vorbehalten.


6.4.

Wir untersagen Ihnen ausdrücklich die gelieferte Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Die Forderungen, die Ihnen aus dem Weiterverkauf zustehen, treten Sie schon jetzt in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar auch für den Fall, dass Sie die Ware be- und verarbeitet haben. Soweit wir darauf bestehen, sind Sie verpflichtet uns unverzüglich den Abnehmer zu nennen und die zur Rechtsverfolgung notwendigen Unterlagen herauszugeben.


6.5.

Wir weisen darauf hin, dass es nicht als Rücktritt vom Vertrag zu werten ist, wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen.


7. Verzug

7.1.

Wir behalten uns im Einzelfall vor, andere Zahlungsbedingungen festzulegen. Soweit Sie wegen Mängeln Zahlungen zurück erhalten, erlischt das Skontierungsrecht.


7.2.

Im Verzugsfall werden alle einschlägigen Forderungen sofort fällig. Ausstehende Leistungen aus diesem oder anderen Verträgen können ganz oder teilweise zurückgehalten werden. Wenn Sie trotz Mahnung Iren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sind wir unter Aufrechterhaltung des Vertrages befugt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


7.3.

Wenn wir feststellen, dass berechtigte Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit bestehen, Ihre Kreditwürdigkeit vermindert ist, eine fällige Forderung von Ihnen nicht bezahlt wird, Sie Ihre Firma auflösen oder ändern oder wir Ihre Kreditwürdigkeit bei Vertragsabschluss im Irrtum waren, sind wir berechtigt, für laufende Abschlüsse oder Geschäfte von Ihnen Sicherheiten zu verlangen. Stattdessen können wir nach unserer Wahl auch für fällige Lieferungen Vorauszahlungen in bar verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus Schadenersatz erhoben werden kann.


7.4.

Beachten Sie, dass wir befugt sind, auch entgegen Ihrer Bestimmungen Zahlung von Ihnen auf eine andere Forderung zu verrechnen.


7.5.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich zu berechnen, es sind jedoch Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höhere Zinsen nicht beeinträchtigt.


8. Schutz von Plänen und Unterlagen

8.1.

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügung Stellung, einschließlich des auch nur auszugweisen Kopierens, bedarf es unserer ausdrücklichen Zustimmung.

9. Werbung

9.1.

Spätestens durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung berechtigen Sie uns zur Nutzung ihrer gespeicherten Daten zu eigenen Marketingzwecken sowie insbesondere zur Übermittlung elektronischer Informationen (z.B. E-Mail) über aktuelle Angebote und Aktionen sowie Verkaufsveranstaltungen. Die Berechtigung zum Versand elektronischer Werbung erlischt, sofern Sie uns nachweislich darüber informieren, dass künftig derartige Werbemaßnahmen nicht mehr gewünscht werden.


10. Allgemeines

10.1.

Patente müssen Sie in jedem Fall beachten. Wir geben keine Gewähr darauf, dass uns eine Verletzung fremder Schutzrechte bekannt ist. Sie sind verpflichtet zu prüfen, ob durch die Verwendung unserer Lieferungen in Schutzrechte eingegriffen wird. Verletzen Sie wider besseren Wissens Schutzrechte auf die von uns gelieferte Ware, steht die Verletzung dieser Schutzrechte einer Verwertung der Ware durch uns nicht entgegen.


10.2.

Sämtliche Angaben und Daten, die Sie bei uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder eines Liefervertrages übermitteln, werden in unserem Hause elektronisch verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert.


10.3.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 6850 Dornbirn. Wir behalten uns jedoch vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Käufers zu klagen. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht des österreichischen Staates.


10.4.

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.